Gerichtsvollzieher können direkt von jeder Person beauftragt werden, die über eine gerichtliche Anordnung verfügt - entweder zur Ladung (citation) (d.h. zur Zustellung eines Dokuments) oder zur diligence (d.h. zur Zwangsvollstreckung). Richtet sich die Art der Zwangsvollstreckung gegen das körperliche bewegliche Vermögen des Schuldners, das sich in dessen Besitz befindet, wird das Verfahren der Pfändung und Versteigerung vom "Sheriff" (Richter) des "Sheriff Court" (Amtsgericht) überwacht, in dessen Amtsbezirk die Gegenstände gepfändet werden. Dies bedeutet, dass die Durchführung einer solchen Pfändung dem Gericht mitzuteilen ist, und dorthin muss auch die Mitteilung der Anordnungen zur öffentlichen Versteigerung erfolgen, zusammen mit einem abschließenden Bericht. (Wenn das Urteil vom "Court of Session", dem obersten Gericht in Zivilsachen, erlassen wurde, wird seine Vollstreckung im Wege der Pfändung ebenfalls vom Sheriff Court überwacht, nicht vom Court of Session.) Ferner hat der Sheriff die Zuständigkeit zur Prüfung einer Pfändung in Lohn- und Gehaltsforderungen (earnings arrestment) und bei ihm sind Einwendungen zu erheben, mit denen eine Anordnung zur Aufhebung oder Beschränkung jeder anderen Art von Pfändung (arrestment) zu beantragen ist. Insofern kann man sagen, dass der Sheriff und der Sheriff Clerk (der Urkundsbeamte des Gerichts), zusammen mit den Gerichtsvollziehern, das Personal der Vollstreckungsabteilung an den Zivilgerichten in Schottland bilden.
Gerichtsvollzieher
Es gibt zwei Arten von Gerichtsvollziehern: die "Messenger-at-arms" und die "Sheriff Officers". Messengers-at-arms sind die Gerichtsvollzieher der Obersten Gerichte (d.h. des Court of Session und des High Court of Justiciary) und des Lyon Court, und sie haben die Befugnis, überall in Schottland zu handeln. Sie werden vom Lord Lyon King of Arms in ihr Amt bestellt, der bei der Ernennung dem Vorschlag eines Richters des Court of Session folgt. Als Messenger-at-arms kann nur ein Sheriff Officer zugelassen werden, sodass alle Messenger-at-arms auch Sheriff Officers sind.
Sheriff Officers sind als Beamte der Sheriff Courts auf ihre örtlichen Gerichtsbezirke beschränkt. Es gibt im gesamten Land 49 Sheriff Courts, die in sechs Oberbezirken (Sheriffdoms) organisiert sind. Der "Sheriff Principal" (Oberrichter) jedes Sheriffdom hat die Befugnis zur Ernennung der Sheriff Officers. In der Praxis haben viele Gerichtsvollzieher Zulassungen als "Officer" in mehreren Sheriffdoms.
Der Gerichtsvollzieher ist, gleichgültig, ob er als Messenger-at-arms oder als Sheriff Officer handelt, ein Amtsträger der Krone und ein Staatsbeamter. Diese Positionen waren nie ein Bestandteil des gewöhnlichen öffentlichen Dienstes: Es handelt sich vielmehr um einen unabhängigen Beruf, dessen Tätigkeiten unter der Kontrolle des Sheriff Principal und des Lord President des Court of Session ausgeübt werden. Die Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher werden von den Messenger-at-Arms und Sheriff Officers Rules 1991 und dem Kodex zur Berufsausübung der Vereinigung der Messenger-at-Arms und Sheriff Officers von 2011 (engl.: Code of Practice of the Society of Messengers-at-Arms and Sheriff Officers) geregelt.
1. Welche Tätigkeiten übt der Gerichtsvollzieher aus?
Die wichtigsten amtlichen Funktionen der Messenger-at-arms und der Sheriff Officers bestehen in der Zustellung von Dokumenten und in der Zwangsvollstreckung von Urteilen. Es ist ein Rechtsgrundsatz (der in Abschnitt 1 des Kodex zur Berufsausübung aufgezeichnet ist), dass der Gerichtsvollzieher die Zustellung eines Dokuments, das in einem gerichtlichen Verfahren erforderlich ist, oder die Ausführung der Zwangsvollstreckung, mit Ausnahme besonderer Fälle, nicht verweigern darf.
Die amtlichen Funktionen eines Officer of court (die allgemeine Bezeichnung für einen Gerichtsvollzieher im schottischen Recht) werden im Gesetz ("Rules") von 1991 wie folgt beschrieben: Er darf an jedem Ort, für den er als Gerichtsvollzieher bestellt ist, sämtliche Forderungen einziehen, die durch ein Urteil festgestellt sind oder aufgrund einer Zahlungsverfügung einziehbar sind, oder eine Ladung durchführen oder ein in einem gerichtlichen Verfahren erforderliches Dokument zustellen. (Ein Sheriff Officer kann auch eine Verfügung eines Gerichts, bei dem er als Gerichtsvollzieher bestellt ist, in jedem anderen Teil Schottlands zustellen.)
Die außerdienstlichen Tätigkeiten eines Gerichtsvollziehers können, wie in den Rules festgelegt ist, den entgeltlichen Einzug von Forderungen jeglicher Art umfassen, die nicht durch Urteil festgestellt sind (wenn der Gerichtsvollzieher beim Sheriff Principal (Oberrichter) eine Erlaubnis zum Inkasso solcher Forderungen beantragt hat). Bei der Ausübung dieser außerdienstlichen Tätigkeit darf der Gerichtsvollzieher seine Amtsposition nicht angeben oder andeuten.
Die folgenden, 1985 veröffentlichten Anmerkungen geben wahrscheinlich immer noch die Balance zwischen den amtlichen und den außerdienstlichen Tätigkeiten wieder: "Die meisten Gerichtsvollzieher sind mehr oder weniger ganztägig mit ihren amtlichen Funktionen beschäftigt. Die Hauptfelder, in denen sich die Gerichtsvollzieher außerhalb ihrer dienstlichen Aufgaben regelmäßig engagieren, sind anscheinend das Forderungsinkasso, die Arbeit als Ermittler bzw. Rechercheur und die Zustellung von gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigungen, wie etwa Benachrichtigungen nach den "Companies Acts" (Gesetze zum Gesellschaftsrecht), bei der die Gerichtsvollzieher nicht in ihrer amtlichen Funktion handeln, sondern lediglich als verlässliche Zeugen, um nachzuweisen, dass die Benachrichtigung ordnungsgemäß zugegangen ist." (SCOT.LAW COM. No.95, 8.105)
"Citation" (d.h. Zustellung)
Die juristische Formalität der Zustellung eines Dokuments wird als citation bezeichnet. Es gibt keine englischen Entsprechungen für die präzisen französischen Begriffe, die zwischen der notification und der signification unterscheiden, außer der Erklärung, dass die erstgenannte eine Zustellung auf dem Postweg ist, während die letztgenannte vom Gerichtsvollzieher persönlich ausgehändigt wird. Der Postdienst wurde in Schottland im Jahr 1882 eingeführt. Die meisten Zustellungen auf dem Postweg werden von Rechtsanwälten bewirkt, obwohl ein Messenger-at-arms oder Sheriff Officer (der bei dem Gericht zugelassen ist, an dem die Klage erhoben wurde) dieselben Befugnisse zur Zustellung per Post hätte.
Wenn der Zustellungsumschlag als unzustellbar an das Gericht zurückgesendet wird, gibt der Urkundsbeamte des Gerichts ihn dem Kläger oder seinem Rechtsanwalt zurück, und wenn die Zustellung immer noch erforderlich ist, muss ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden, die Zustellung persönlich vorzunehmen. Die Zustellung von gerichtlichen Dokumenten durch Aushändigung bleibt mithin (mit sehr wenigen Ausnahmen) ein Monopol der Gerichtsvollzieher.
Die Zustellungsmethoden für den Fall, dass der Adressat nicht persönlich angetroffen werden kann, sind in Schottland seit dem Zustellungsgesetz von 1540 (Citation Act 1540) gesetzlich geregelt. Die aktuellen Regelungen für den Sheriff Court für die Zustellung durch einen Sheriff Officer in Schottland gestalten sich wie folgt:
- (1) ... (a) persönlich; oder (b) durch Übergabe zu Händen eines Bewohners in der Wohnung des Zustellungsadressaten oder eines Arbeitnehmers an seiner geschäftlichen Niederlassung. ...
- (2) Wenn die Zustellung nach Absatz (1)(b) ausgeführt wird, hat die Bescheinigung der Ladung oder Zustellung den vollständigen Namen und die genauere Bezeichnung der Person zu enthalten, in deren Händen die Klageschrift ... oder eine andere Anordnung oder Urkunde, je nach Sachlage, zurückgelassen wurde.
- (3) Wenn ein Sheriff Officer bei der Ausführung der Zustellung gemäß Absatz (1) nicht erfolgreich war, kann er, nachdem er sorgfältige Ermittlungen angestellt hat, das betreffende Dokument zustellen, (a) indem er es in der Wohnung oder der geschäftlichen Niederlassung des Zustellungsadressaten zurücklässt oder (b) indem er es bei einer Person an der Wohnung oder der geschäftlichen Niederlassung des Zustellungsadressaten auf eine solche Weise belässt, dass es wahrscheinlich ist, dass es zur Kenntnis des Zustellungsadressaten gelangt.
Wenn die Zustellung nach den Absätzen (1)(b) oder (3) ausgeführt wird, muss das Dokument in einem Umschlag eingelegt sein, der die Aufschrift "Dieser Umschlag enthält eine Vorladung zum oder Zustellung vom (Name des Sheriff Courts einsetzen)" trägt und vom Sheriff Officer versiegelt wird.
Wenn die Anschrift einer Person, die zu laden ist oder der ein Dokument zuzustellen ist, unbekannt ist und nicht auf zumutbare Weise ermittelt werden kann, erlässt der Sheriff (Richter) eine Anordnung zur Ladung oder Zustellung an die betreffende Person (a) durch Veröffentlichung einer Anzeige in einer bestimmten Zeitung, die im Bereich der letzten bekannten Anschrift dieser Person erscheint, oder (b) durch Anbringung einer Ausfertigung an den Wänden des Gerichts (z.B. an der Bekanntmachungstafel des Gerichts). Ein Gerichtsvollzieher nimmt mithin diese Form der Zustellung nicht vor (obwohl es seine Aufgabe ist, im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung die Dokumente an eine Person zuzustellen, deren Aufenthaltsort unbekannt ist).
Es gibt derzeit keine Bestimmung, die den Gerichtsvollziehern die Zustellung von Dokumenten mit elektronischen Mitteln erlaubt.
Diligence (d.h. Zwangsvollstreckung)
Der Gläubiger hat die freie Wahl unter den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Er kann eine schützende Maßnahme beantragen, die mit dem Begriff diligence on the dependence (Vollstreckung in den Streitgegenstand) bezeichnet wird. Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sein Vorbringen dem Gericht zum Erlass einer Anordnung solcher Maßnahmen ausreicht.
2007 wurde dieses Verfahren durch die Einfügung von Abschnitt 15A des Debtors (Scotland) Act 1987 gesetzlich geregelt. Anordnungen zur Beschlagnahme des Streitgegenstands einer Klage oder Anordnungen von Veräußerungsverboten in Bezug auf den Streitgegenstand können vom Gericht erlassen werden, wenn es hinreichend davon überzeugt ist, dass das Gläubigervorbringen zur Klagebegründung schlüssig und glaubhaft gemacht ist (prima facie case) und wenn ein tatsächliches und erhebliches Risiko besteht, dass die Zwangsvollstreckung aus einem zugunsten des Gläubigers im Klageverfahren ergehenden Urteils dadurch vereitelt oder beeinträchtigt wird, dass (i) der Schuldner zahlungsunfähig ist oder am Rande der Zahlungsunfähigkeit steht oder (ii) die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Schuldner sein gesamtes Vermögen oder Teile seines Vermögens beseitigt, veräußert, belastet, verbirgt oder auf andere Weise darüber verfügt und dass der Erlass der Anordnung unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist.
Das Gesetz von 2007 führte auch eine neue Form der Vollstreckung in den Streitgegenstand ein, die vorläufige Sicherungspfändung (interim attachment). Die Wirkung dieser Neuerung, in Verbindung mit den herkömmlichen Vollstreckungsmaßnahmen in Form von Veräußerungsverboten und Pfändungen, ist, dass die Grundstücke des Schuldners, sein in den Händen Dritter befindliches bewegliches Vermögen und seine im eigenen Besitz stehenden beweglichen Sachen Gegenstand der Vollstreckung werden könnten, bevor ein Urteil gefällt ist.
Die Zwangsvollstreckung (Diligence in execution) kann, wie in Abschnitt 221 des Gesetzes von 2007 bestimmt, aufgrund der amtlichen Ausfertigung eines Urteils oder einer Schuldurkunde stattfinden. Solche Ausführungen enthalten die "Vollstreckbarkeitserklärung zur rechtmäßigen Zwangsvollstreckung darauf". Dies bedeutet, dass in Bezug auf eine gewöhnliche Geldschuld der Gläubiger ermächtigt wird, vom Schuldner innerhalb der im Entscheidungstenor bestimmten Frist (üblicherweise 14 Tage) die Zahlung der im Urteilsauszug genau bezeichneten Summe und sämtlicher auf diese Summe anfallenden Zinsen zu fordern, sowie, falls versäumt wird, die Zahlung innerhalb dieser Frist zu leisten, die Vollstreckung einer Pfändung in die Lohn- und Gehaltsforderungen (earnings arrestment) des Schuldners und die Beschlagnahme und Pfändung (attachment) von Gegenständen (einschließlich Bargeld), die dem Schuldner gehören, zu betreiben. Es bewilligt ebenfalls, ohne die Notwendigkeit einer Zahlungsaufforderung (einer Vorankündigung), die Pfändung des beweglichen Vermögens des Schuldners, mit Ausnahme des Lohns und Gehalts, sowie Veräußerungsverbote.
Alle oben genannten Vollstreckungsformen sind Tätigkeiten, für die ausschließlich die Gerichtsvollzieher zuständig sind. Die Gerichtsvollzieher sind auch für die Organisation und die Überwachung öffentlicher Versteigerungen die allein zuständigen Amtsträger. Allerdings werden die Verkäufe in öffentlichen Versteigerungen üblicherweise von Auktionatoren durchgeführt, nicht von Gerichtsvollziehern.
Welcher Gerichtsvollzieher muss ausgewählt werden?
Der Gläubiger, hat nicht nur bei der Bestimmung der Vollstreckungsmaßnahmen die freie Wahl, sondern er kann auch einen bestimmten Gerichtsvollzieher oder ein Büro auswählen, dem er den Auftrag erteilt. Er muss nicht den Gerichtsvollzieher mit der nächstgelegenen Anschrift zum Einsatzort heraussuchen; vielmehr könnte er es vorziehen, alle seine Aufträge an ein Büro zu schicken und es diesem überlassen, die Arbeit unter den am günstigsten gelegenen Gerichtsvollziehern zu verteilen. Das EJE-Verzeichnis enthält alle notwendigen Kontaktinformationen.
Wer bezahlt den Gerichtsvollzieher?
Alle Messenger-at-arms und Sheriff Officers müssen dieselben Gebühren erheben, die in dem vom Lord President erlassenen Act of Sederunt (Verordnung zum zivilprozessualen Verfahren) vorgeschrieben sind. Dies schützt den Schuldner: Die vom Gläubiger getroffene Auswahl des Gerichtsvollziehers darf keine höheren Kosten verursachen, als bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers angefallen wären, der der Anschrift des Schuldners am nächsten gelegen ist. Die meisten Verfahrensgebühren der Zwangsvollstreckung sind automatisch dem Schuldner zu belasten, obwohl die beauftragende Partei für die ordnungsgemäße Bezahlung des Gerichtsvollziehers haftet. Der Gerichtsvollzieher kann seine Gebühr als Vorschusszahlung anfordern.
Wie hoch sind die Gebühren?
Eine Zustellung in Form eines Auftrags nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 kostet £83,80 zuzüglich MwSt. für die Zustellung im Wege der Aushändigung durch einen Gerichtsvollzieher. (Die Kosten für die Zustellung anderer Dokumente durch einen Messenger-at-arms reichen von einem Mindestbetrag von £54,20 bis zu £116,05 und mehr, abhängig von der Entfernung, die zurückgelegt werden muss.)
Pfändungen werden zu einer Grundgebühr von £54,20 zugestellt. Für die Pfändung beweglicher Sachen gilt eine Mindestgebühr von £89,10, die sich auf £138,15 erhöht, wenn der Wert der gepfändeten Gegenstände mehr als £627 und bis zu £2.519 beträgt. Liegt der geschätzte Wert noch höher, wird ein prozentualer Anteil berechnet. (Auf alle genannten Gebühren ist die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.)
2. Disziplinarregelungen und Verantwortlichkeit des Gerichtsvollziehers
Alle Gerichtsvollzieher sind Mitglieder der Vereinigung der Messenger-at-Arms und Sheriff Officers und infolge ihrer Mitgliedschaft verpflichtet, mit der Vereinigung zu kooperieren, wenn erhobene Beschwerden untersucht werden. Die Öffentlichkeit ist aufgefordert, Beschwerden an die Geschäftsstelle der Vereinigung in 11 Alva Street, Edinburgh, EH2 4PH, www.smaso.org zu richten. Allerdings liegt die Disziplinargewalt über die Gerichtsvollzieher bei den Richtern und die Vereinigung würde jede ernste Angelegenheit an den Sheriff Principal und den Lord President verweisen. Die Überprüfung der Arbeit, die Untersuchung von angeblichem Fehlverhalten und die gerichtlichen Befugnisse bei Pflichtverletzungen oder Fehlverhalten wurden mit Teil V des Debtors (Scotland) Act 1987 vollständig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Die Gerichtsvollzieher unterliegen gegenüber einem Auftraggeber bei der Erbringung sämtlicher beruflicher Leistungen allen geltenden Pflichten. Sie "müssen bei der Erfüllung ihrer Pflichten gewissenhaft und sorgfältig sein", wie es der Kodex zur Berufsausübung regelt. "Sie müssen rechtmäßige Aufträge so schnell wie dies zumutbarerweise möglich ist und unter Einsatz aller notwendigen Fähigkeiten ausführen." Der Kodex erinnert sie weiter an die besondere Natur ihres öffentlichen Amtes: "Ein Messenger-at-arms oder Sheriff Officer muss sich jederzeit bewusst sein, dass vor allem seine Befugnisse und Pflichten diejenigen eines Gerichtsbeamten sind und dass er nicht auf eine Weise handeln darf, die ihn der beauftragenden Partei unterordnet oder auf sonstige Weise mit der Unabhängigkeit seiner Amtsausübung in Konflikt gerät."
Der Kodex verlangt von den Gerichtsvollziehern "bei ihrem beruflichen Handeln offen, ehrlich und aufrichtig zu sein, soweit dies ihre Geheimhaltungspflichten erlauben." Es wird erklärt, dass "vertrauliche Mitteilungen, die bei Ausübung seiner Amtspflichten in den Besitz des Gerichtsvollziehers fallen, vertraulich behandelt werden müssen." Auf diese Art sind auch sämtliche Informationen über ihre eigenen Auftraggeber zu behandeln. Sie werden daran erinnert, dass sie "nicht in unsachgemäßer Weise von einer Person oder Institution abhängig sein dürfen und es vermeiden müssen, den Eindruck zu erwecken, dass sie von einer solchen Partei unsachgerecht beeinflusst werden."
Der Gerichtsvollzieher ist in der Tat der Garant für die Ausgewogenheit zwischen den Rechten des Gläubigers und den Rechten des Schuldners. Er übt eine neutrale Amtsfunktion im Rechtswesen aus. Während einem Rechtsanwalt sein Berufsethos gebieten würde, es abzulehnen, für mehr als eine Partei in einem Rechtsstreit tätig zu werden, ist es die Pflicht des Gerichtsvollziehers, die rechtmäßigen Anweisungen aller Parteien auszuführen, sogar im selben Verfahren.