E-Note 2 – Die Vollestreckungsorgane

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Der Gerichtsvollzieher spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung von Entscheidungen belgischer Gerichte.

In Zivil- und Handelssachen hat er eine Monopolstellung bei der Zustellung von Schriftstücken und der Zwangsvollstreckung.

Folglich kann der Gerichtsvollzieher als Verkörperung der Vollstreckungsgewalt betrachtet werden.

Bei jeglichen "Problemen" im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren kann sich der Schuldner stets an den Vollstreckungsrichter wenden, der dann über die Ordnungsmäßigkeit der Vorgehensweise entscheidet.

Die Befugnisse des Gerichtsvollziehers finden ihren Ausdruck auch im zivilrechtlichen Aspekt von Strafsachen.[1]

Der gerichtvollzieher

1. UNABHÄNGIGER ÖFFENTLICHER BEAMTER

Der Gerichtsvollzieher ist ein öffentlicher Verwaltungsbeamter, der sein Amt in selbständiger Tätigkeit wahrnimmt.

Nur Selbständige können unabhängig und unparteiisch agieren und unterliegen somit einem Verhaltenskodex. Dies gilt folglich auch für Gerichtsvollzieher, für die darüber hinaus speziellen Disziplinarverfahren Anwendung finden.

Gerichtsvollzieher haben also sozusagen eine doppelte berufliche Identität, die sowohl die Amtsausübung als auch die unabhängige Tätigkeit umfasst.

Die unabhängige Tätigkeit geht dabei auf die selbständige Ausübung des Amts als Gerichtsvollzieher zurück.

Seine Rolle ist jedoch auch öffentlicher Natur. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber dem Gerichtsvollzieher spezielle ausschließliche Befugnisse erteilt, etwa die Zustellung von Schriftstücken. Da er für verschiedene Aufgaben eine Monopolstellung innehat, kann er keiner Person, die sich in einem Rechtsstreit befindet und seine Dienste beansprucht, diese Dienste verweigern.

Der Gerichtsvollzieher erfüllt eine spezifische und aktive Rolle an der Schnittstelle vollziehender und rechtsprechender Gewalt. Da er als Selbständiger tätig ist, arbeitet er unabhängig und unparteiisch. Darüber hinaus steht seine Berufserfahrung jedem Bürger zu Diensten.

Zusätzlich zu seinem Wissen und seiner Erfahrung muss der Gerichtsvollzieher über eine akademische Ausbildung und profunde praktische Erfahrung verfügen (er muss den Abschluss Bachelor oder Master of Law erworben haben und im Anschluss hieran ein zweijähriges Praktikum ableisten, das mit einer Zulassungsprüfung abgeschlossen wird).

Gemäß Artikel 516 der belgischen Gerichtsordnung ist er für die Zustellung von Ladungen, Urteilen und Verfügungen zuständig, weswegen er als Vertreter der Judikative betrachtet werden kann. Andererseits ist er außerdem für die physische Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen zuständig, was einen wichtigen Bestandteil exekutiver Gewalt darstellt.

2. BEFUGNISSE DES GERICHTSVOLLZIEHERS

Verwaltungsbeamter

Befugnisse

Ausschließlich Gerichtsvollzieher sind zur Ausstellung und Zustellung aller gerichtlichen Schriftstücke in dem ihnen zugeteilten Gerichtsbezirk befugt.

Darüber hinaus gewährleisten sie die Durchsetzung aller rechtlich bindenden Gerichtsentscheidungen, Dokumente oder Titel.

Einige wichtige Grundsätze müssen bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtsvollziehers im Rahmen seines öffentlichen Amtes beachtet werden:

  • Wie aus der vorangehenden Formulierung "in dem ihnen zugeteilten Gerichtsbezirk" hervorgeht, ist die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers auf die örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges beschränkt, das für seinen Amtssitz zuständig ist. Muss im Rahmen eines Falles ein Dokument einem Schuldner zugestellt werden, der in einem anderen Gerichtsbezirk ansässig ist, muss der Gerichtsvollzieher diese Aufgabe an einen für den entsprechenden Bezirk örtlich zuständigen Kollegen delegieren.
  • Da der Gerichtsvollzieher bezüglich der Wahrnehmung seiner Aufgaben eine Monopolstellung innehat, ist er verpflichtet, seine Dienste, wann immer dies notwendig ist und für jede Person, die sie in Anspruch nehmen möchte, zu leisten, es sei denn, er müsste gegen eine Person vorgehen, mit der er in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum vierten Grad verwandt ist (Artikel 517 der belgischen Gerichtsordnung).

Gemäß Artikel 1386 der belgischen Gerichtsordnung können die Urteile und Dokumente auf Vorlage der mit der Vollstreckungsklausel versehenen beglaubigten Ausfertigung oder des beglaubigten Protokolls vollstreckt werden. Das Recht zur Vollstreckung eines Vollstreckungstitels ist auf 10 Jahre befristet.

Der Gerichtsvollzieher kann belgische und ausländische notarielle Urkunden, die als rechtlich bindend erklärt wurden, ausländische Gerichtsentscheidungen, für die eine Vollstreckungsklausel eingeholt wurde, Entscheidungen von Schiedsgerichten, Urteile, Verfügungen, Anordnungen und Steuerschulden vollstrecken.

Zustellung von Schriftstücken

Der Gerichtsvollzieher ist daher der einzige öffentliche Beamte in Belgien, der mit der Zustellung von Schriftstücken betraut ist.

Beispiele:

  • Der Gerichtsvollzieher kann Vorladungen an Personen ausstellen. Das bedeutet, sie werden geladen, vor einem Richter zu erscheinen.
  • Der Gerichtsvollzieher kann eine Person über eine Entscheidung eines Richters, etwa ein Urteil oder eine Verfügung, unterrichten. Er stellt dem Empfänger eine Ausfertigung der Entscheidung zur Verfügung.

Zustellung bedeutet hier das Aushändigen einer Ausfertigung eines Dokuments durch ein Schriftstück des Gerichtsvollziehers (Artikel 32 der belgischen Gerichtsordnung). Bevor eine Vollstreckung vollzogen werden kann, muss stets ein Vollstreckungstitel zugestellt werden.

Die Zustellung lässt sich nach den entsprechenden verschiedenen Vorgehensweisen einteilen.

Prinzipiell versucht der Gerichtsvollzieher stets, an eine bestimmte Person zuzustellen, was bedeutet, dass eine Ausfertigung des Dokuments dem Empfänger direkt zugestellt wird (Artikel 33 der belgischen Gerichtsordnung). Diese Zustellung kann an jedem Ort erfolgen, an dem der Gerichtsvollzieher die betreffende Person antrifft.

Zustellungen können immer direkt an die Person erfolgen, sofern sie sich in Belgien befindet.

Kann die Zustellung nicht an die Person direkt erfolgen, so wird an den Wohnsitz oder, bei Fehlen eines Wohnsitzes, an den Aufenthaltsort des Empfängers zugestellt, und im Falle eines Unternehmens, an seinen eingetragenen Sitz oder an seinen Geschäftssitz zugestellt (Artikel 35 der belgischen Gerichtsordnung).

Trifft der Gerichtsvollzieher am Wohnsitz oder Aufenthaltsort niemanden an, so fährt er mit der Zustellung fort, indem er eine Ausfertigung des Schriftstückes in einem versiegelten Umschlag am Wohnsitz oder, falls dies nicht möglich ist, am Aufenthaltsort zurücklässt. Der Gerichtsvollzieher vermerkt auf dem Original des Schriftstücks und auf der zugestellten Ausfertigung das Datum, die Uhrzeit und den Ort der Zustellung. Spätestens am ersten folgenden Werktag sendet der Gerichtsvollzieher dem Empfänger der Zustellung ein Einschreiben, das bestimmte vorgeschriebene Informationen enthält (Artikel 38 der belgischen Gerichtsordnung).

Hat der Schuldner keinen (gewählten) belgischen Wohnsitz oder Aufenthaltsort, gilt Artikel 40 der belgischen Gerichtsordnung. Für Zustellungen ins Ausland sendet der Gerichtsvollzieher ein Einschreiben oder einen Standardbrief an die bekannte Adresse im Ausland. Die Auslieferung des Dokuments durch die Post gilt als Zustellung des Dokuments.

Ist dem Gerichtsvollzieher keine Adresse in Belgien oder im Ausland bekannt, so erfolgt die Zustellung über die Staatsanwaltschaft.

Im Falle einer Zustellung innerhalb der europäischen Union muss der Gerichtsvollzieher außerdem die EU-Verordnung Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten beachten.

Zwangsvollstreckung

Für die Zwangsvollstreckung von Vollstreckungstiteln kann der Gerichtsvollzieher die belgische Gerichtsordnung anwenden, die verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen vorsieht.

Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme

Der Gerichtsvollzieher kann auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels eine Zahlungsaufforderung zustellen, die im Allgemeinen als erste Vollstreckungshandlung betrachtet wird.

Darüber hinaus kann er dann Immobilien und/oder bewegliches Vermögen sowohl zur Sicherung als auch zur Vollstreckung pfänden.

Bei einer Pfändung zur Sicherstellung VERBLEIBEN die vom Gerichtsvollzieher im Pfändungsbeschluss vermerkten Objekte (Immobilien oder bewegliches Vermögen) noch an Ort und Stelle. Die besagte Pfändung bleibt 3 Jahre lang gültig. Erst bei einer Pfändung zur Vollstreckung, auf die keine vollständige Zahlung geleistet wurde, kann der Gerichtsvollzieher die gekennzeichneten Objekte tatsächlich wegnehmen und ÖFFENTLICH ZWANGSVERSTEIGERN (Lediglich im Falle einer Anweisung, Immobiliarvermögen zu pfänden, kann sich der Gerichtsvollzieher in diesem Zusammenhang der Hilfe eines Schlossers und eines Polizeibeamten bedienen, die ihm bei der Erfüllung der Aufgabe helfen). Der Erlös aus dieser Zwangsversteigerung wird dann vom Gerichtsvollzieher nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf die verschiedenen Gläubiger aufgeteilt.

Eine Forderungspfändung ist ebenfalls möglich. In diesem Fall wird ein Drittschuldner, der dem Schuldner etwas übergeben oder bezahlen muss, dazu verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher den nicht vom Gesetz geschützten Teil dieser Schuld zu übergeben. Auch in diesem Falle wird der Erlös dann vom Gerichtsvollzieher gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf die verschiedenen Gläubiger aufgeteilt.

Beispiel:

Auf Antrag eines Gläubigers kann der Gerichtsvollzieher den Arbeitgeber des Schuldners kontaktieren und den nicht vom Gesetz geschützten Teil des Gehalts pfänden. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den pfändbaren Teil des Gehalts direkt an den Gerichtsvollzieher zu zahlen.

Der Gerichtsvollzieher wird im Einvernehmen mit seinem Auftraggeber prüfen, welche Verfahrensweise am besten geeignet ist. In diesem Fall wird er den Umfang und die Art des Finanzvermögens des Schuldners berücksichtigen.

Trotz des Pfändungsverfahrens wird der Gerichtsvollzieher alles ihm Mögliche unternehmen, um eine einvernehmliche Lösung (Zahlungsplan, Fristen) zu finden. Sollte dieser Versuch fehlschlagen, so wird die Pfändung endgültig vollstreckt. Dies könnte zu einer Versteigerung von Immobilien (durch einen Notar) oder gepfändeten Sachen führen.

Verurteilung zu einer Handlung oder Unterlassung

Urteile im Zusammenhang mit Sachleistungen sind zwar im Rahmen der Zwangsvollstreckung oft nicht eindeutig zu vollziehen, die Möglichkeit ist aber gegeben.

Der Gerichtsvollzieher kann beispielsweise durchsetzen, dass bestimmte Arbeiten vollständig durchgeführt wurden.

Der wichtigste Schritt, der unternommen werden kann, bezieht sich im Besonderen auf die Zwangsräumung von Wohnungen von Mietern, deren Mietzahlungen sich im Rückstand befinden. Die belgische Gerichtsordnung legt die Vorgehensweise hierfür fest.

Zwangsversteigerung

Bei der Durchführung einer Zwangsversteigerung von persönlichem Eigentum muss ein Gerichtsvollzieher beteiligt sein.

Der Gerichtsvollzieher gewährleistet den ordnungsgemäßen Ablauf des Verkaufs und der Versteigerung.

Die Aufzeichnungen über die Versteigerung gelten als verbindlich.

Gebührensätze

Wie bereits erwähnt, ist der Gerichtsvollzieher bei der Ausübung seiner gesetzlichen Befugnisse an seinen gesetzlich festgelegten Gebührensatz gebunden.

Dieser Gebührensatz wurde in der Königlichen Verordnung vom 30. November 1976 festgelegt, in der die Gebührenssätze für Amtshandlungen von Gerichtsvollziehern in Zivil- und Handelssachen sowie einige Leistungssätze bestimmt werden. Die Gebührensätze werden jährlich angepasst.

Der Gebührensatz für den Gerichtsvollzieher umfasst unter anderem Gebühren für Sitzungen, Pauschalgebühren, Kosten, anteilige Gebühren etc. Somit besteht er einerseits aus Gebühren, die der Gerichtsvollzieher für geleistete Arbeit abrechnen kann, und andererseits aus der Erstattung ihm entstandener Kosten (z. B. Reisekosten).

In der Praxis verlangt der Gerichtsvollzieher vom Auftraggeber immer einen Vorschuss zur Deckung der ihm entstehenden Kosten (Artikel 4, 4° AR).

Gemäß Artikel 1024 der belgischen Gerichtsordnung werden diese Vollstreckungskosten immer von der Partei getragen, gegen die die Vollstreckung betrieben wird; folglich wird der Gerichtsvollzieher stets alles ihm Mögliche unternehmen, diese im Interesse des Gläubigers zurückzuerlangen.

Der Gerichtsvollzieher ist durch den Verhaltenskodex dazu verpflichtet, dem Schuldner seine Auslagenabrechnungen mitzuteilen, und gesetzlich dazu verpflichtet, ihm eine detaillierte Aufstellung zukommen zu lassen.

Als Selbständiger

Der Gerichtsvollzieher kann auch in seiner Funktion als Selbständiger tätig werden.

Da er bezüglich der Aufgaben in dieser Funktion im Wettbewerb mit anderen Rechtsberufen steht, ist er in diesem Fall nicht an seine gesetzlich festgelegten Gebührensätze gebunden.

Bestandsaufnahmen

Gemäß Artikel 516 der belgischen Gerichtsordnung ist der Gerichtsvollzieher dazu befugt, Bestandsaufnahmen durchzuführen, ohne eine Stellungnahme über die rechtlichen oder tatsächlichen Konsequenzen abzugeben, die sich aus diesen Bestandsaufnahmen ergeben könnten.

Konkret bedeutet dies, dass der Gerichtsvollzieher eine tatsächliche Situation beschreibt, die manchmal auch nur vorübergehend bestehen kann. Er kann nur berichten, was er mit seinen eigenen Sinnen wahrnimmt. Er ist also nicht als Sachverständiger beteiligt und kann keinen Rat erteilen und keine Beurteilungen abgeben. Deshalb muss er so objektiv wie möglich bleiben, ohne irgendeine Art von Ermittlungen durchzuführen.

Die vom Gerichtsvollzieher verfasste Beschreibung kann als Beweisstück in laufenden oder bevorstehenden Verfahren verwendet werden, als Beweisstück in Versicherungsangelegenheiten oder als Beweisstück wenn dringender Handlungsbedarf besteht, um eine bestehende Situation zu ändern.

Beispiele:

  • Sie können einen Gerichtsvollzieher darum bitten, eine Inventarliste über eine Wohnung anzufertigen.
  • Sie können einen Gerichtsvollzieher darum bitten, die Fortschritte bei Bauarbeiten zu beobachten.
  • Sie können einen Gerichtsvollzieher darum bitten, den Schaden nach der Durchführung von Arbeiten oder nach Naturkatastrophen zu inspizieren.

Außerdem kann ein Gerichtsvollzieher von einem Richter zur Abfassung eines Berichts bestellt werden.

Beispiel:

Ein Gerichtsvollzieher kann durch Bestellung seitens eines Richters dazu aufgefordert werden, Tatsachen aufzunehmen, die für ein Verfahren über einen Ehebruch wichtig sein können, und eine Bestandsaufnahme dieser Tatsachen zu verfassen.

Auch wenn der Gerichtsvollzieher gesetzlich zum Verfassen von Bestandsaufnahmen befugt ist, ist er nicht dazu verpflichtet, diese Aufgabe auch wahrzunehmen.

In der Praxis wird der Gerichtsvollzieher außerdem noch über den Umfang seiner Tätigkeit verhandeln.

Oft wird der Gerichtsvollzieher auch darum gebeten, diese Funktion im Rahmen eines Wettbewerbs oder einer Lotterie wahrzunehmen, beispielsweise den Bericht über einen Rekordversuch zu führen. In diesem Fall kann er nur eine Bestandsaufnahme verfassen.

Im Rahmen dessen kann er die Regeln für den Wettbewerb aufzeichnen und überprüfen und bestätigen, dass diese nicht verletzt werden.

Vorläufige Vermögensverwaltung

Gemäß Artikel 488bis des belgischen Zivilgesetzbuches kann eine erwachsene Person, die auf Grund ihrer Gesundheit nicht mehr in der Lage ist, ihr Vermögen zu verwalten und des Schutzes bedarf, unter vorläufige Verwaltung gestellt werden.

Der Richter ernennt eine Person, die vorübergehend die Vermögensverwaltung für die schutzbedürftige Person übernimmt.

Dabei muss es sich nicht um eine Person handeln, die solche Aufgaben berufsmäßig übernimmt, doch in der Praxis hat sich gezeigt, dass die vorläufige Vermögensverwaltung mit vielen schwierigen Aufgaben verbunden ist, so dass vorrangig Fachleute für diese Aufgabe herangezogen werden.

Auch wenn für die vorläufige Verwaltung oft Rechtsanwälte bestellt werden, ist die Erfüllung dieser Aufgabe auch durch einen Gerichtsvollzieher möglich.

Schuldenvermittler

Der Gerichtsvollzieher kann auch zum Schuldenvermittler ernannt werden.

Wird einer Person vom Richter gestattet, ein Privatinsolvenzverfahren zu eröffnen, werden alle Vollstreckungsverfahren ausgesetzt und alle Gläubiger treffen zusammen.

Der Schuldenvermittler entwirft einen Plan, nach dem die Forderungen beglichen werden können, der dem Schuldner aber auch genug Geld zum Leben lässt. Somit erhält der Schuldner eine Chance, seinen Schuldenberg zu überwinden. In manchen Fällen können die Schulden des Schuldners sogar gestrichen werden.

In Belgien wurde ein gesetzlicher Gebührensatz für alle Schuldenvermittler festgelegt, der jedes Jahr angepasst wird.

Außergerichtliche Einigungen

Es ist möglich, für alle unbeglichenen Geldforderungen einen Gerichtsvollzieher heranzuziehen. Er wird versuchen, die betreffende Geldsumme außergerichtlich zu erlangen. Hierfür schickt er eine Mahnung, im Allgemeinen als "Aufforderungsschreiben" bezeichnet, an den Schuldner. In diesem Schreiben fordert er den Schuldner auf, die Forderungen innerhalb einer gegebenen Frist zu begleichen. Falls der Schuldner dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann er vor den Richter geladen werden.

Beispiel:

Sie können einen Gerichtsvollzieher darum bitten, Mietrückstände für Sie einzuholen.

Beschlagnahme

Gemäß Artikel 1956 des belgischen Zivilgesetzbuches handelt es sich bei der Beschlagnahme um die Sicherstellung von Eigentum, um das ein Streit geführt wird, durch Dritte (bestehend aus einer oder mehreren Personen). Diese Personen verpflichten sich, das Eigentum demjenigen zu überlassen, dem es aufgrund der Entscheidung nach Beilegung des Streits zu überlassen ist.

Die Beschlagnahme kann vertraglich vereinbart oder gerichtlich bestimmt werden.

In beiden Fällen kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.

Kreditprüfung

Da der Gerichtsvollzieher auf Grund seiner verschiedenen Befugnisse Zugang zu Informationen und mehreren Datenbanken hat, kann ein Gläubiger sich an ihn wenden, um eine Kreditprüfung bezüglich des Schuldners durchzuführen.

In diesem Rahmen kann der Gerichtsvollzieher prüfen, ob schon einmal Forderungen gegen den betreffenden Schuldner vollstreckt wurden und ob er über Vermögenswerte verfügt, die der Gläubiger pfänden könnte.

Auf diese Weise kann der Gläubiger eine verantwortliche und kostengünstige Entscheidung darüber treffen, ob er den Fall weiter verfolgen sollte.

3. DIE VERANTWORTUNG DES GerichtsvollzieherS

Trotz seines Sonderstatus unterliegt der Gerichtsvollzieher einer Reihe von berufsrechtlichen Vorschriften. Verletzt er diese Vorschriften, kann er bestraft werden.

Auf disziplinarischer Ebene

Der Gerichtsvollzieher unterliegt speziellen Disziplinarmaßnahmen. Falls Sie mit einem Gerichtsvollzieher zu tun haben, der die gesetzlichen und ethischen Regelungen nicht einhält, können Sie sich hierüber beschweren.

Wenden Sie sich hierfür an den Syndikus oder den Sekretär des Rats der Bezirkskammer, der der Gerichtsvollzieher angehört.

Der Rat der Bezirkskammer wird dann die Begründetheit der Beschwerde prüfen. Ist sie ungerechtfertigt, wird der betreffende Gerichtsvollzieher keinem Disziplinarverfahren unterzogen. Ist die Beschwerde jedoch berechtigt, kann eine Strafe gegen ihn ausgesprochen werden.

Die Nationale Gerichtsvollzieherkammer von Belgien ist selbst kein disziplinarisches Organ.

Deshalb kann sie in Disziplinarverfahren gegen einen Gerichtsvollzieher nicht tätig werden.

Die Nationale Kammer ist ferner nicht für die Entscheidung von Streitfällen zuständig.

Auf zivil- oder strafrechtlicher Ebene

Ein Gerichtsvollzieher kann zivil- oder strafrechtlicher Haftung unterliegen. Er kann - ungeachtet laufender Disziplinarverfahren - vor belgischen Gerichten erscheinen.

Der Gerichtsvollzieher ist für jegliches standeswidrige Verhalten seinerseits persönlich haftbar, es sei denn, der Schaden ist auf höhere Gewalt zurückzuführen.

In der Regel ist er als für seine Dienste vergüteter Vertreter der Partei tätig, die ihn beauftragt. Seine vertragliche Haftung gilt im Falle standeswidrigen Verhaltens gegenüber letzterer Partei.

Darüber hinaus kann eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder eine Haftung für gegenüber Dritten begangene unerlaubte Handlungen bestehen.

Der pfändungsrichter

Gemäß Artikel 1395 der belgischen Gerichtsordnung müssen alle Anträge auf Pfändungen zur Sicherstellung und Vollstreckungsmaßnahmen vor einen Pfändungsrichter gebracht werden.

Er kann nur eine Stellungnahme zur Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Vollstreckung abgeben, auch wenn ein Streitfall mit der Vollstreckung verbunden ist. Seine Zuständigkeit beginnt also bei der Vollstreckung - oder vergleichbarem - und endet mit Abschluss der Pfändung.

Der Pfändungsrichter kann über die Begründetheit des Streitfalls nur in bestimmten vom Gesetz vorgesehenen Fällen entscheiden. Er kann sich also mit forderungsbezogenen Streitfällen vertraut machen, bei denen eine dritte Partei ihre Eigentumsrechte an gepfändeten Gütern vor dem Pfändungsrichter geltend machen will. Dies gilt auch für Streitfälle bezüglich der Reihenfolge und der Verteilung nach Anteilen.

Seine Zuständigkeit für Entscheidungen über Pfändungsverfahren kann nur durch eine für vorläufig vollstreckbar erklärte Entscheidung eines im Erkenntnisverfahren über die Beschlagnahme urteilenden Richters angefochten werden. In diesem Fall ist es immer noch möglich, sich an das Berufungsgericht zu wenden.

Die Entscheidungen des Pfändungsrichters sind stets vorläufig vollstreckbar. Das heißt, seine Entscheidungen müssen stets vorläufig vollstreckt werden, auch wenn die Möglichkeit der Berufung besteht.

Außerdem ist er für die Erteilung der richterlichen Genehmigung zur Durchführung der Pfändung zur Sicherstellung zuständig, die vom Gläubiger mittels eines einseitigen Antrags begehrt wird[2]. Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden. Der Pfändungsrichter muss seine Entscheidung innerhalb von 8 Tagen treffen.

1. Der Gerichtsvollzieher nimmt selbstverständlich keinen Einfluss auf die Vollstreckung der Urteile in Strafsachen; diese unterliegt speziellen strafrechtlichen Verfahren.

2. Es gibt einige spezielle Ausnahmen zu diesem Grundsatz, etwa wenn der Eigentümer die Beschlagnahme durchführen lässt.